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AutorenbildAlexander Biber

„Runder Tisch“ zum zukünftigen Badebetrieb am Rotter See

Bürgermeister Alexander Biber hat die jüngsten Badeunfälle am Rotter See zum Anlass genommen, heute zu einem „Runden Tisch“ ins Rathaus einzuladen. Biber erörterte mit Vertretern von DLRG, DRK-Wasserwacht, Feuerwehr, Ordnungsamt und weiteren Fachleuten aus der Troisdorfer Verwaltung und Wirtschaft die Möglichkeiten, um zukünftig die Zahl der Badeunfälle am Rotter See zu reduzieren. Möglichst zeitnah soll dazu an den Wochenenden durch DLRG und DRK eine temporäre Badeaufsicht im Bereich des Badestrands eingerichtet werden. Hierfür wird die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Beteiligten kurzfristig die Voraussetzungen schaffen. In diesem Zusammenhang ist es u.a. erforderlich, einen Teilbereich des Sees durch eine Bojenbegrenzung abzutrennen.


Die Gesprächsteilnehmer*innen sind sich einig, dass das Schwimmen auch in Zukunft auf eigene Gefahr erfolgt. Dazu Biber: „Wir werden es auch in Zukunft nicht gänzlich verhindern können, dass Menschen im Rotter See ertrinken. Gemeinsam mit allen Beteiligten wollen wir aber dafür sorgen, dass die Zahl der Badeunfälle signifikant sinkt.“ Der Betrieb der Badeaufsicht ist zunächst bis zum Ende der Badesaison im Herbst befristet. Die Teilnehmer*innen vereinbarten bereits heute, die Erfahrungen dann zu evaluieren und Konsequenzen für die Folgejahre zu ziehen.





Im Vorfeld hatte die Stadt bereits eine Allgemeinverfügung erlassen mit der für den Rotter See ein Alkohol- und Glasverbot ausgesprochen wird. Hintergrund sind u.a. massive Störungen der Bergungsarbeiten bei den beiden Badeunfällen im Juni. Bei der Räumung des Strandbereichs war es durch teilweise alkoholisierte See-Besucher*innen zu Störungen der Einsatzabläufe und tätlichen Angriffen auf die Rettungskräfte gekommen. Diese Vorfälle haben die Stadt Troisdorf nun veranlasst, ab Freitag, 25. Juni 2021, ein Alkohol- und Glasverbot für den Rotter See zu erlassen. Die Neuregelung wurde von dem teilnehmenden Rettungsorganisationen ausdrücklich begrüßt und gilt zunächst befristet bis zum 30. September 2021.

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