
Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Einzelhandel
Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2. Juni beantragt, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Einzelhandel zunächst bis zum 31. Dezember 2020 auszusetzen. Bereits gezahlte Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren sollen den Betreiberinnen und Betreibern für das Jahr 2020 zurückerstattet werden. Der Bund hat mit der bereits beschlossenen temporären Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie