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Aktuelles: Blog2
  • AutorenbildAlexander Biber

Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Einzelhandel

Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2. Juni beantragt, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Einzelhandel zunächst bis zum 31. Dezember 2020 auszusetzen. Bereits gezahlte Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren sollen den Betreiberinnen und Betreibern für das Jahr 2020 zurückerstattet werden. Der Bund hat mit der bereits beschlossenen temporären Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie ein Zeichen zur Entlastung dieses besonders von der Corona-Krise betroffenen Wirtschaftszweiges gesetzt. Wir sehen in der Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Einzelhandel eine wirksame Maßnahme, die Troisdorfer Wirtinnen und Wirte und Einzelhändler sofort spürbar entlastet. Damit entfallen finanzielle Belastungen und den UnternehmerInnen in Troisdorf wird direkt geholfen, die Betriebskosten zu senken.





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